In der Patientenverfügung können Sie schriftlich festhalten, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen Sie wünschen und welche nicht, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Wegleitung zum Erstellen der Patientenverfügung SRK (inkl. Glossar und AGB)
Umfang: 20 Seiten
Erhältlich in: Deutsch, Französisch und Italienisch
In der Patientenverfügung hält eine urteilsfähige Person fest, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Bei einer Erkrankung am Coronavirus ist eine Urteilsunfähigkeit eher unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, seinen Willen in Bezug auf der heutigen Situation seinen Angehörigen mitzuteilen.
Das Verfassen einer Patientenverfügung ist ein Prozess der Willensbildung. Dabei helfen Gespräche mit Angehörigen und Fachpersonen. Die Entscheidung für oder gegen bestimmte medizinische Massnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit sollte allgemein gefällt werden und nicht spezifisch für eine schwer verlaufende Coronavirus-Erkrankung.
Liegt bereits eine Patientenverfügung vor, und Sie kommen zum Schluss, dass Ihre grundsätzliche Haltung gegenüber lebensverlängernden Massnahmen im Falle einer Erkrankung durch Covid-19 abweicht, können Sie Ihren Willen als zusätzlichen Hinweis auf der Patientenverfügung oder auf einem zusätzlichen Blatt festhalten z.B. durch explizite Ablehnung der künstlichen Beatmung zugunsten einer umfassenden palliativen Betreuung. Dieser zusätzliche Hinweis muss datiert sowie unterschrieben sein und kann Zuhause aufbewahrt werden. Wichtig ist, dass das persönliche Umfeld informiert ist.
Mehr Informationen zum Coronavirus, zu den Behandlungsmöglichkeiten und zur Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie unter:
Im Beratungsgespräch mit einer unserer Fachpersonen können Sie sich Gedanken zu Ihren Bedürfnissen machen, Ihre Fragen klären und Ihre individuelle Patientenverfügung erstellen.
Eine Patientenverfügung zu erstellen ist anspruchsvoll. Sie berührt ethische und existentielle Themen und regelt wichtige Fragen um Leben und Tod. Die Beraterinnen und Berater des SRK verfügen über medizinisches, pflegerisches und juristisches Wissen.
Sie unterstützen Sie beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung und klären mit Ihnen Wünsche, Vorstellungen und offene Fragen. Die Beratenden stehen unter Schweigepflicht.
Die Beratung wird von den Rotkreuz-Kantonalverbänden angeboten. Sie ist kostenpflichtig. Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte direkt mit dem Roten Kreuz Ihrer Region Kontakt auf. Unser Call-Center hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen gerne weiter.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich an das Rote Kreuz in Ihrer Nähe.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, die nächste Beratungsstelle zu finden. Kontaktieren Sie uns über die kostenlose Hotline 0800 99 88 44 oder via Kontaktformular.
Sie können uns Ihre ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Patientenverfügung SRK zur Hinterlegung senden (kostenpflichtig). So stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung schnell gefunden und an das medizinische Personal übermittelt wird.
Dank der Hinterlegung beim Roten Kreuz kann Ihre Patientenverfügung im Ernstfall rund um die Uhr (an 365 Tagen während 24 Stunden) vom behandelnden medizinischen Team abgerufen werden.
Sie erhalten einen Ausweis im Kreditkartenformat, den Sie in der Brieftasche auf sich tragen können, und Kopien Ihrer Patientenverfügung z.B. für Angehörige oder Ihren Hausarzt.
Sie können Ihre Patientenverfügung SRK auch hinterlegen, ohne sich beim Erstellen beraten zu lassen. Jede eingereichte Patientenverfügung wird durch Fachpersonal auf Verständlichkeit und formelle Vollständigkeit überprüft. Bei Unklarheiten fragen wir nach oder empfehlen eine Beratung. Zudem werden Sie regelmässig aufgefordert, Ihre Verfügung zu aktualisieren. Denn Ihre Bedürfnisse können sich mit der Zeit ändern.
Senden Sie uns Ihre ausgefüllte Patientenverfügung SRK, die Sie handschriftlich datiert und unterzeichnet haben. Beim SRK können nur Patientenverfügungen SRK hinterlegt werden.
Adresse: Schweizerisches Rotes Kreuz / Patientenverfügung SRK / Werkstrasse 18 / 3084 Wabern
Eine Fachperson des SRK überprüft Ihre Patientenverfügung SRK auf Verständlichkeit und formelle Vollständigkeit und kontaktiert Sie, wenn Anpassungen empfohlen werden. Danach wird Ihr Dokument lebenslang von der Hinterlegungsstelle SRK aufbewahrt und ist im Notfall rund um die Uhr (an 365 Tagen während 24 Stunden) abrufbar.
Die Bearbeitungszeit bis zur Hinterlegung beträgt rund vier Wochen.
Sie erhalten einen Ausweis mit der Telefonnummer der Hinterlegungsstelle SRK sowie, auf Wunsch bis zu drei Kopien Ihrer hinterlegten Patientenverfügung, z.B. für vertretungsberechtigte Personen.
Sie werden alle zwei bis drei Jahre aufgefordert, Ihre hinterlegte Patientenverfügung SRK zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
Selbstverständlich können Sie Ihre Patientenverfügung unabhängig von einem Aufruf des SRK jederzeit ändern oder widerrufen.
Die Patientenverfügung wird nur an die berechtigten medizinischen Teams weitergeleitet. Die Hinterlegungsstelle überprüft die Identität der Person, bevor sie das Dokument zustellt. Die Vertraulichkeit ist gewährleistet.
Die Hinterlegung der Patientenverfügung SRK kostet:
• mit Beratung CHF 210.- (inkl. MwSt.)
• ohne Beratung CHF 130.- (inkl. MwSt.)
Darin eingeschlossen sind die Hinterlegung der Patientenverfügung bis zum Tod, der Ausweis sowie die dreimalige Erinnerung zur Aktualisierung. Wird die Patientenverfügung angepasst, erhalten Sie danach automatisch wieder drei Erinngerungen im Rhythmus von zwei bis drei Jahren.
Die Hinterlegung der aktualisierten Patientenverfügung kostet CHF 65.- (inkl. MwSt.).
Notfallnummer der Hinterlegungsstelle SRK zum Abrufen der Patientenverfügung-SRK 0800 997 395 (24/24h erreichbar)
Die Patientenverfügung ist rechtsgültig, wenn sie Angaben zu Ihrer Identität (Vorname, Name, Geburtsdatum) enthält, handschriftlich mit Erstellungsdatum versehen und eigenhändig unterschrieben ist.
Jede urteilsfähige Person kann für sich persönlich eine Patientenverfügung errichten.
Heute für morgen sorgen: Mit der praktischen Vorsorgemappe SRK klären Sie die entscheidenden Fragen frühzeitig und selbstbestimmt.
Ob Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall oder Testament – in der Vorsorgemappe SRK finden Sie die nötigen Informationen, um vorausschauend planen zu können.
Preis: CHF 22.- exkl. Porto.